Unsere AGBs

Geschäfts und Lieferbedingungen Hörter Kraftfahrzeugteile, Chic und Euro Shop

Liefer und Zahlungsbedingungen

1 Allgemeines

  1. Nachstehende Liefer und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
  2. Anderslautende Bedingungen gelten nur wenn sie schriftlich anerkannt worden sind.
  3. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  4. Durch Erteilung von Aufträgen, erkennt der Besteller unsere Liefer und Zahlungsbedingungen als rechtsverbindlich an.

2 Preise

  1. Unsere Angebote, auch im Internet, sind stets freibleibend.
  2. Die Bewilligung eines Rabattes vom Listenpreis erfolgt stets unter der Bedingung, daß der Kaufpreis fristgerecht, in voller Höhe bei uns eingeht.

3 Lieferung

  1. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. In Verzug kommen wir erst durch erfolgte Mahnung.
  2. Die Lieferpflicht ruht solange der Käufer mit seiner Verbindlichkeit im Rückstand ist.
  3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  4. Kommen wir in Verzug, kann der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von 6 Wochen vom Vertrag zurücktreten.
  5. Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferterminen ist ausgeschlossen.

4 Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnung wird in EUR ausgestellt und ist in EUR zu bezahlen.
  2. Der Rechnungsbetrag wird spätestens in 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
  3. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Diskontspesen trägt der Käufer.
  4. Werden andere fällige Rechnungen nicht bezahlt oder tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ein, dann sind alle Lieferungen sofort zu bezahlen.
  5. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden ohne, daß es einer Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 4% pa über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
  6. Sämtliche aus dem Zahlungsverzug entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

5 Versand

  1. Die Kosten für Verpackung trägt der Käufer.
  2. Versandart und Versandweg bestimmen wir.
  3. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, dies gilt auch für eventuell anfallende Rücksendungen.

6 Rücksendung

  1. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung anerkannt und müssen ohne Kosten für uns angeliefert werden.
  2. Erzeugnisse die auf Wunsch des Kunden bestellt worden sind, oder alle Saisonartikel werden auf keine Fall zurückgenommen.
  3. Gutschriften erfolgen nur für einwandfreie Ware. Wir behalten uns Abzüge für Wertminderung, sowie eine angemessene Bearbeitungs und Einlagerungsgebühr vor.

7 Austauschlieferung

  1. Bei mangelhafter Austauschfähigkeit von Teilen an Austauschaggregaten bleibt uns eine Nachberechnung vorbehalten.

8 Reklamationen

  1. Der Käufer ist verpflichtet sofort nach Erhalt die Ware zu prüfen.
  2. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich vorzubringen.
  3. Im Falle ordnungsgemäßer Mängelrüge steht dem Käufer nach unserer Wahl der Anspruch auf Umtausch oder Minderung zu.
  4. Für Mangelfolgeschäden oder anderweitige Schadensersatzansprüche wird nur gehaftet wenn uns grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Tilgung aller, auch künftig entstehenden Forderungen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet wird.
  2. Be- und Verarbeitung erfolgt für uns unter Ausschluß des Eigentumserwerb nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die so entstandene neue Sache bleibt somit unser Eigentum und dient als Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Ansprüche.
  3. Bei Verarbeitung (Vermischung) mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller, gelten die Bestimmungen der §§ 947/948 BGB mit der Folge, daß unser Miteigentum an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware ist.
  4. Für den Fall der Weiterveräußerung, tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche, die gegen ihn entstehenden Forderungen uns Ansprüche gegen seinen Kunden ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seines Kunden bekanntzugeben und uns, die zu Geltendmachung unsere Rechte, gegen seine Kunden erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
  5. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übergeben.
  6. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer nach Mahnung zu Herausgabe, der in unserem Eigentum befindlichen Ware verpflichtet. Für diesen Fall gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Ware sofort abzuholen und seine Geschäftsräume zu diesem Zweck zu betreten.

10 Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Karlsruhe-Durlach.
  2. Im Übrigen wird für ein Mahnverfahren die Zuständigkeit des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach vereinbart.

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